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Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen 

Jeder Arbeitgeber in jeder Branche hat unbedingt sicherzustellen, dass der Schutz vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen nicht dem Zufall überlassen wird.

 

Der Arbeitsschutz im Unternehmen beschäftigt sich mit der Frage, wie Unfallquoten durch systematische Präventionsarbeit gesenkt und niedrig gehalten werden können.

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Die Unterhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Alles zu den Hintergründen und der Umsetzung in der Praxis erfahren Sie in diesem Praxisleitfaden.

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Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben und Pflichten als Arbeitgeber den Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeiter sicherzustellen aber auch Ihr Unternehmen vor anwendbaren Schaden zu schützen.

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Unsere Leistungen;

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  • Prüfung und Dokumentation von Arbeitsmitteln mit Inventarlisten

  • Erstellen von Betriebsanweisungen

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen 

  • Organisation der Ersten Hilfe und Ausbildung von Ersthelfer*innen

  • Anschaffung und Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung

  • Überwachung von Hygienemaßnahmen

  • Unterweisung der Mitarbeitenden im Arbeitsschutz 

  • Sicherheitsbegehungen mit Dokumentation 

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Durch die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist der Arbeitsschutz ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements im Unternehmen. Letztlich liegt es auch im unternehmerischen Interesse den Ausfall von Mitarbeitern infolge von Arbeitsunfällen weitestgehend zu vermeiden oder zu reduzieren.

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Werden Vorschriften nicht eingehalten und entsprechende Maßnahmen unterlassen kann der Arbeitnehmer im Schadensfall nicht nur die Arbeitsleistung verweigern, sondern hat möglicherweise auch Schadensersatzansprüche in signifikanter Höhe.

Die zwei wesentlichen Ziele im Arbeitsschutz sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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Der Gesundheitsschutz hat zum Ziel, die langfristigen Auswirkungen der beruflichen Tätigkeit auf die Gesundheit der Mitarbeiter zu verstehen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um durch die Arbeit herbeigeführte Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Im Gesundheitsschutz geht es daher auch darum, Arbeitsabläufe für die Arbeitnehmer so einfach wie möglich zu gestalten und schädigende Belastungen, zum Beispiel durch eine ungünstige Körperhaltung oder psychische Belastungen, wie Über- oder Unterforderungen, zu vermeiden.

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Verordnungen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ableiten:

 

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Baustellenverordnung (BaustellV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung – LärmVibrationsArbSchV)

  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)

  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

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