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Brandschutz für Ihr Unternehmen 

Der betriebliche Brandschutz liegen generell im Verantwortungsbereich der Unternehmerin oder des Unternehmers sowie beauftragten Personen. Jedoch ist es für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Sachschäden durch Brände und Explosionen besonders wichtig, dass alle Beteiligten des Unternehmens umfassend geschult und informiert werden.

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Genehmigungsrechtlich werden lediglich Grundanforderungen zum Brandschutz formuliert. Aus diesem Grund ist es wichtig, ergänzende Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, so dass das Ausmaß eines Personen- oder Sachschadens und somit negative Folgen für den Betrieb reduziert werden.

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Ergänzend können Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer zum betrieblichen Brandschutz beraten und die getroffenen Maßnahmen überwachen.

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Unsere Leistungen;

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  • Prüfung und Dokumentation durch Brandschutzbegehungen

  • Erstellen von Flucht & Rettungswegepläne

  • Stellungnahmen zum Thema Brandschutz im Betrieben

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen 

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  • Anschaffung und Kontrolle der betrieblicher Sicherheitsausrüstung 

  • Überwachung von Brandschutzplänen 

  • Unterweisung der Mitarbeitenden im jährlichen Brandschutz 

  • Ausbildung Brandschutz & Evakuierungshelfer 

  • Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr 

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Brandschutz: Das müssen Unternehmen beachten

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Jeder Betrieb muss die aktuellen Vorschriften einhalten, um die Sicherheit der Mitarbeiter in jedem Fall zu garantieren. Darüber hinaus tragen alle Angestellte des Unternehmens zur Sicherheit im Unternehmen bei. 

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Arbeitgeber dürfen in Deutschland die Maßnahmen der Prävention zu Thema Brandschutz nicht vernachlässigen. Ihnen obliegt gegenüber Ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht. Sie resultiert in Bezug auf den Brandschutz aus dem Paragrafen 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er gehört zu den Rechtsnormen, in welchen sich Vorgaben zu den Nebenpflichten zum Arbeitsvertrag finden.

Dort heißt es, dass der Arbeitgeber seine Belegschaft vor „Gefahren für Leben und Gesundheit“ schützen muss.

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Weitere gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz enthalten die Arbeitsstättenverordnung sowie die Normenwerke der Berufsgenossenschaften zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Das deutsche Arbeitsrecht lässt keine zum Nachteil der Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen zu. Weitere Regelungen ergänzen die Anforderungen an den Brandschutz, die sich aus dem Baurecht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

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Verordnungen, die sich aus dem Brandschutz ableiten:

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  • Teil A richtet sich an alle, sich im Gebäude befindlichen Personen

  • Teil B richtet sich an alle Mitarbeiter:innen des Betriebes

  • In Teil C ist die persönliche Zuständigkeit über die Aufgaben in Notsituationen geregelt.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Baustellenverordnung (BaustellV)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Die Verordnung über Gefahrstoffe (GefStoffV),

  • Das Produktsicherheitsgesetz mit seinen Unterverordnungen

  • Verschiedene technische Regelungen

  • Die Musterbauordnung sowie

  • Die Richtlinie für den Industriebau

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